Infos & Regeln für Aussteller:innen – Standlmarkt Weibern

Liebe Standlerinnen und Standler,

wir freuen uns sehr, gemeinsam mit euch den Standlmarkt in Weibern zu einem besonderen Erlebnis für alle Beteiligten zu machen. Damit der Ablauf für alle reibungslos funktioniert, bitten wir euch, folgende Informationen und Regeln aufmerksam zu lesen und einzuhalten:

Aufbau

  • Aufbau ab 07:30 Uhr.
  • Bis spätestens 09:00 Uhr müssen alle Stände vollständig aufgebaut sein.
  • Fahrzeuge sind nach dem Ausladen bitte am Parkplatz beim Sportzentrum abzustellen.
  • Das WASC-Team (erkennbar an Poloshirts mit der Aufschrift „WASC“) ist ab 07:30 Uhr vor Ort und unterstützt euch bei der Platzzuteilung, insbesondere neue Aussteller:innen.

Ausstattung

  • Tische: Bei Bedarf können Tische beim WASC-Team angefordert werden. Die Anzahl ist begrenzt – Ausgabe daher nach Verfügbarkeit.
  • Strom: Anschlussmöglichkeiten sind vorhanden. Bitte bringt eigene Kabeltrommeln mit. Für eine ausreichende Stromversorgung ist gesorgt.

Abbau

  • Abbau ab 14:00 Uhr.
  • Bitte hinterlasst euren Platz sauber und in ordentlichem Zustand, so wie ihr ihn vorgefunden habt.

Standgebühr

  • Es wird keine Standgebühr eingehoben.
  • Stattdessen freuen wir uns über eine freiwillige Spende für die Musiker:innen der Livemusik.
  • Wir setzen auf ein wertschätzendes und respektvolles Miteinander – gegenüber Besucher:innen, anderen Aussteller:innen und dem Organisationsteam.

Wetter

Sollte der Standlmarkt witterungsbedingt abgesagt werden müssen, informieren wir euch am Vortag bis spätestens 19:00 Uhr per E-Mail.

Haftung

  1. Der jeweilige Standbetreiber ist für den ordnungsgemäßen und den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Betrieb seines Marktstandes verantwortlich.
  2. Der Standbetreiber haftet dem Verein WASC für alle Schäden, die aus dem Betrieb und/oder der Benützung des Marktstandes entstehen.
  3. Der Standbetreiber hält den Verein WASC schad- und klaglos hinsichtlich jeglicher Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit dem Betrieb seines Standes.
  4. Sollte der Standlmarkt aufgrund höherer Gewalt oder anderer, nicht vom Verein WASC zu vertretender Gründe nicht stattfinden können oder unterbrochen werden, bestehen keine Ersatzansprüche gegen den Verein WASC.

Abfall

  • Für die ordnungsgemäße Entsorgung von Müll sind die Standbetreiber selbst verantwortlich.
  • Gastrostände müssen einen eigenen Mülleimer bereitstellen.

Veröffentlichungsrecht

Der Standbetreiber erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos und Filmaufnahmen des Marktes, der Stände sowie der dort befindlichen Personen und Produkte veröffentlicht werden dürfen, ohne dass daraus Ansprüche gegenüber dem Verein WASC entstehen.

Ausschlussrecht

Der Verein WASC behält sich das Recht vor, Aussteller:innen, die gegen diese Regeln oder die Grundsätze eines respektvollen Miteinanders verstoßen, vom laufenden oder zukünftigen Standlmarkt auszuschließen.